
Gesetz zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und Reservisten
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Details
- Sachgebiete
- Verteidigung
- Innere Sicherheit
- Aktueller Stand
- Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Typ | Gesetzgebung |
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Vorgang | 273806 |
erstellt am |
Inhalt
Unterbindung des Zugangs zu Ausbildung und Material der Bundeswehr für Personen mit gewaltgeneigtem und extremistischem Potential: Durchführung inhaltlich und zeitlich intensivierter Sicherheitsüberprüfungen für Soldaten in Verwendungen mit hohen Sicherheitsanforderungen in der Bundeswehr (inkl. Einsicht in öffentlich sichtbare Internetseiten sowie in den öffentlich sichtbaren Teil sozialer Netzwerke), Einführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung für Reservisten; Einfügung § 3a und Änderung § 93 Soldatengesetz, Einfügung § 3a Reservistengesetz; Verordnungsermächtigung AppStimmen