
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht
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Behördenstandort, Einheitliches Patentgericht, Europäisches Patentrecht, Geschäftsverteilung, Prozessrecht, Rechtszug, Richter, Satzung, Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
Details
- Sachgebiete
- Recht
- Europapolitik und Europäische Union
- Aktueller Stand
- Bundesrat hat zugestimmt
Typ | Gesetzgebung |
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Vorgang | 265750 |
erstellt am | |
Abstimmung |
Inhalt
Ratifikation des am 19. Februar 2013 in Brüssel unterzeichneten Übereinkommens sowie des am 1. Oktober 2015 in Luxemburg unterzeichneten Protokolls betreffend die vorläufige Anwendung: Flächendeckender einheitlicher Patentschutz in Europa durch Errichtung eines Einheitlichen Patentgerichtes mit Sitz in Paris sowie Abteilungen in London und München, Zuständigkeiten, Instanzen und Spruchkörper, Richter, Rechtsquellen, materielles Recht und Verfahrensvorschriften, Finanzierung; Anlage: Satzung des Einheitlichen Patentgerichtes; Protokoll: vorläufige Teilanwendung zur Sicherstellung der vollen Funktionsfähigkeit zum Inkrafttreten des ÜbereinkommensDokumente
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