
Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG)
1857
Elektrofahrzeug, Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht, Parkfläche, Richtlinie der EU, Stromnetz, Verkehrsinfrastruktur
Details
- Sachgebiete
- Umwelt
- Verkehr
- Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
- Energie
- Aktueller Stand
- Verabschiedet
Typ | Gesetzgebung |
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Vorgang | 261878 |
erstellt am | |
Abstimmung |
Inhalt
Verbesserung der Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zu Hause, am Arbeitsplatz und bei alltäglichen Besorgungen durch vorbereitende Ladeinfrastruktur und Ladepunkte bei Wohn- und Nichtwohngebäuden mit größeren Parkplätzen; Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie betr. Pkw und Lieferfahrzeuge Bezug: Richtlinie (EU) 2018/844 vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz (ABl. L 156, 19.06.2018, S. 75) Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 111/20 GESTA E038Gesetzesstand
- Noch nicht beraten
- 1. Beratung
- Überwiesen
Ergebnisse
Bundestag
6 Fraktionen
2
Zustimmungen3
Enthaltungen1
AblehnungenNicht-Namentliche Abstimmung
Beschlusstext:
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist angenommen bei Zustimmung von SPD und CDU/CSU, Gegenstimmen der AfD und Enthaltungen von den Fraktionen der FDP, von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken.
Community
1857 Abstimmende
632
Zustimmungen136
Enthaltungen1089
AblehnungenDieses Ergebnis wurde nicht auf seine Repräsentativität überprüft.
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