
Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
713
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Ermittlungsverfahren, Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur Änderung weiterer Vorschriften, Grundgesetz Art. 10, Illegaler Handel, Postbeförderung, Postdienst, Postgesetz, Strafanzeige, Strafverfolgung
Details
- Sachgebiete
- Recht
- Innere Sicherheit
- Medien, Kommunikation und Informationstechnik
- Aktueller Stand
- Verabschiedet
Typ | Gesetzgebung |
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Vorgang | 259578 |
erstellt am | |
Abstimmung |
Inhalt
Einführung einer strafbewehrten Verpflichtung von Postdienstleistern zur Vorlage von Postsendungen bei den Strafverfolgungsbehörden bei im Rahmen von Adressermittlungen oder Sicherung beschädigter Sendungen festgestellten Verdachtsfällen in den Bereichen Betäubungs-, Sucht- und Dopingmittel sowie Waffen und Sprengstoff; Einschränkung von Grundrechten betr. Brief- und Postgeheimnis; Änderung §§ 39 und 49 Postgesetz Siehe auch GESTA C015 und C164Dokumente
Gesetzesstand
- Den Ausschüssen zugewiesen
- Einbringung beschlossen
- Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Ergebnisse
Bundestag
6 Fraktionen
3
Zustimmungen0
Enthaltungen3
AblehnungenNicht-Namentliche Abstimmung
Beschlusstext:
Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der Linken und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Community
713 Abstimmende
216
Zustimmungen66
Enthaltungen431
AblehnungenDieses Ergebnis wurde nicht auf seine Repräsentativität überprüft.
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