
Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz - BrexitÜG)
1179
Brexit, Brexit-Übergangsgesetz, Bundesrecht, Doppelte Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Europäische Union, Großbritannien, Staatsangehörigkeit
Details
- Sachgebiete
- Recht
- Europapolitik und Europäische Union
- Ausländerpolitik, Zuwanderung
- Aktueller Stand
- Bundesrat hat zugestimmt
Typ | Gesetzgebung |
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Vorgang | 239060 |
erstellt am | |
Abstimmung |
Inhalt
Zur Herstellung von Rechtsklarheit im Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2020 im Bundesrecht: Anwendung der Regelungen mit Bezug auf die Europäische Union bzw. die Europäische Atomgemeinschaft auch auf das Vereinigte Königreich, Ausnahmeregelungen, insbes. betr. Wahlrecht zum Europäischen Parlament; Zulässigkeit der Doppelstaatsbürgerschaft für britische und deutsche Einbürgerungsbewerber bei Antragstellung im Übergangszeitraum Beschlussempfehlung des Ausschusses: Anpassung an die auf Sondertagung des Europäischen Rates am 25. November 2018 gebilligte Fassung des Brexit-Austrittsabkommens, einmalige Verlängerung des Übergangszeitraums bis maximal zum 31. Dezember 2022Dokumente
Gesetzesstand
- Dem Bundesrat zugeleitet - Noch nicht beraten
- 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen
- Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- 1. Beratung
- Überwiesen
- Beschlussempfehlung liegt vor
- 2. Beratung / 3. Beratung
- Verabschiedet
- Bundesrat hat zugestimmt
Ergebnisse
Bundestag
6 Fraktionen
5
Zustimmungen0
Enthaltungen1
AblehnungenNicht-Namentliche Abstimmung
Beschlusstext:
Also, noch einmal: Der Gesetzentwurf ist angenommen mit Zustimmung der Fraktionen der FDP, der CDU/CSU, des Bündnisses 90/Die Grünen, der SPD und der Linken bei Ablehnung der Fraktion der AfD.
Community
1150 Abstimmende
775
Zustimmungen160
Enthaltungen215
AblehnungenDieses Ergebnis wurde nicht auf seine Repräsentativität überprüft.
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